Ob Arbeit, Freizeit oder Familie: Die Corona-Pandemie hat uns alle überraschend getroffen und nahezu jeden Bereich unseres Lebens transformiert. Besonders tiefgreifende Veränderungen vollzogen sich in unserem Arbeitsleben: Von mehr Abstand über das Tragen von Masken bis hin zur Verpflichtung (wo möglich) Homeoffice anzubieten.

Vom einen auf den anderen Tag wanderten Millionen von Menschen ins Homeoffice und ganze Bürokomplexe leerten sich. Dienstreisen wurden abgesagt und Weiterbildungen verschoben. Bekanntes wirkte überholt und gefährlich; Zoom im Homeoffice statt Meeting im Konferenzsaal. Und das Büro? Somit ein Ort von gestern? Wohl kaum: Denn überall dort, wo aktuell Homeoffice nicht möglich ist und natürlich auch für die Zeit nach den aktuellen Beschränkungen, müssen Büros an diesen Herausforderungen wachsen und sich an neue Arbeitsgewohnheiten anpassen – trotz und wegen Corona!

In unserem Blogbeitrag fassen wir für Sie zusammen, welche Regeln für das Arbeiten in Büroräumen gelten und wie Sie Ihre Räume am besten an die neuen Vorgaben anpassen. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, auch in Zeiten der Pandemie.

***Wir möchten Sie zusätzlich jedoch auf die jeweils aktuell geltenden Beschlüsse von Bund und Ländern sowie der in Ihrem Bundesland geltenden Regelungen hinsichtlich des Themas Homeoffice hinweisen. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.***[1]

Eckpfeiler für ein gesundes Miteinander: Abstand, Hygiene und Masken

Als einer der wichtigsten Übertragungswege des Coronavirus gilt die Tröpfcheninfektion beim Husten und Niesen, wenn virushaltige Tröpfchen an die Schleimhäute der Nase, des Mundes und ggf. des Auges gelangen. Aber auch Aerosole, in der Luft schwebende Tröpfchenkerne, die kleiner als 5 Mikrometer sind, können das Virus übertragen. Ebenfalls ist eine Übertragung durch Schmierinfektion (Hände, die mit der Mund- oder Nasenschleimhaut sowie mit der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden) prinzipiell nicht ausgeschlossen.[2]

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt daher drei praxisnahe Instrumente, um das Ansteckungsrisiko auch am Arbeitsplatz möglichst niedrig zu halten: Abstand, Hygiene und Masken kurz AHA- Regel. Diese drei Schlagwörter sind das Fundament für ein gesundes Miteinander im Büro und lassen sich auf drei knappe Formeln mit konkreten Handlungsempfehlungen bringen:

(1) Abstand halten!
Es muss ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter eingehalten werden – egal, ob sich die Beschäftigten in Gebäuden, Fahrzeugen oder im Freien aufhalten. Zusätzlich soll der direkte Kontakt zwischen Mitarbeitern so gering wie möglich sein. Kann der Abstand z.B. aus Platzgründen nicht eingehalten werden, sind weitere Vorkehrungen nötig wie z.B. Masken, Trennwände oder andere Abtrennungen.

(2) Hygieneregeln beachten!
Alle Mitarbeiter sind dazu angehalten, sich regelmäßig die Hände zu waschen und die sogenannte Husten-Etikette zu beachten. Zentrales Merkmal der Etikette ist es, in die Armbeuge zu husten oder zu niesen.

(3) Masken tragen!
Dort, wo es notwendig ist, weil Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können, müssen Mitarbeiter eine Masken tragen. Das ist der Fall, wenn der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann, z. B. durch fehlende Trennscheiben im Kundengespräch. Hier gilt es zudem die neuesten Beschlüsse von Bund und Ländern vom 19.01.2021 zum Thema medizinische Masken (OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2) zu beachten.[3]

Rechtliche Grundlagen und Neuerungen

Zum Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus hat die Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) im April 2020 einen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Dieser sollte Unternehmen als Leitfaden dienen, wie sie ihre Mitarbeiter besser vor dem Coronavirus schützen können. Im August 2020 wurde dazu schließlich die konkretisierende SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) veröffentlicht, welche für alle Unternehmen binden ist.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen.

Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und auf niedrigem Niveau zu halten. Dabei bleiben wie bereits erwähnt Abstand, Hygienemaßnahmen, ggf. die Benutzung von Alltagsmasken/Atemschutz und sachgerechte Lüftung (AHA+L) die wichtigsten Instrumente. Sie werden sowohl im Arbeitsschutzstandard als auch in der Arbeitsschutzregel als folgende Eckpunkte aufgeführt bzw. ergänzt:[4]

  • Arbeitsschutz gilt weiter
    Es gilt, befristete und zusätzliche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu treffen, die in der SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel beschrieben sind.
  • Arbeitsschutzexperten einbinden
    Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können bei der Umsetzung des Coronavirus-Arbeitsschutzstandards beraten und unterstützen.
  • Abstand
    Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern ist auch bei der Arbeit einzuhalten – egal ob in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
  • Kontakte vermeiden
    Abläufe sollten durch Schichtwechsel, Pausen oder Homeoffice so organisiert werden, dass feste betriebliche Arbeitsgruppen gebildet werden. Dies reduziert ebenfalls die Anzahl an Kontakten.
  • Niemals krank zur Arbeit!
  • Zusätzlicher Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt
    Wo eine Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, müssen medizinische Nase-Mund-Bedeckungen zur Verfügung gestellt werden.
  • Hygienemaßnahmen treffen
    Neben der Einhaltung der „Nies-/Hustetikette“ unterstützen Desinfektionsspender und kürzere Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, oder Arbeitsmittel.
  • Pandemievorsorge
    Die Erarbeitung von betrieblichen Routinen zur Pandemievorsorge und Kooperation mit den örtlichen Gesundheitsbehörden helfen dabei, schnell auf Infektionen im Unternehmen zu reagieren.
  • Maßnahmen aktiv kommunizieren

Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg

Die Umsetzung dieser Verhaltensregeln und Eckpunkte hängt von der Disziplin eines jeden Einzelnen ab. Werden sie im Arbeitsalltag konsequent miteinander kombiniert, sinkt das Infektionsrisiko für alle signifikant. Daher haben Betriebe und Dienststellen die Aufgabe, klar zu kommunizieren, dass es sich bei allen Maßnahmen um eine gemeinsame Verantwortung handelt, eine Teamleistung, die allen zugutekommt. Kommt es zu einer Infektion in der Belegschaft, muss der Arbeitgeber alle erforderlichen Stellen unverzüglich darüber informieren und entsprechende Schritte einleiten. Umgekehrt sind Arbeitnehmer in der Berichtspflicht, wenn sie grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen und Atemnot haben. Es gilt: Niemals krank zur Arbeit!

Räumliche Umsetzung: Kreativität ist gefragt

Bisher haben wir auf das gemeinsame Miteinander im Corona-Arbeitsalltag geblickt. Doch was ist mit der Umgebung, in der wir arbeiten? Wie lassen sich unsere Büros in sichere Orte der Produktivität verwandeln? Orte, an denen wir gerne arbeiten und uns keine Sorgen vor einer Infektion machen müssen. Die Lösung liegt auf der Hand: Die Planung, Einrichtung und Gestaltung unserer Büros muss sich unseren neuen Bedürfnissen anpassen. Im optimalen Falle, können die engen und oftmals unansehnlichen Schreibtischschluchten aufgelöst und wo möglich durch mehrere Arbeitsinseln mit genügend Abstand ersetzt werden. Dasselbe gilt für kleine Kaffeeküchen und Pausenräume: Stationen mit Kaffee, Wasser und Tee sollten in größeren Räumen aufgestellt werden und die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich dort aufhalten dürfen, müssen beschränkt werden. So laden diese Begegnungsflächen weiterhin zum Verweilen ein und ermöglichen, dass unter Einhaltung der Abstandsregeln, auch weiter Austausch zwischen den Mitarbeitern stattfindet. Eine dritte Möglichkeit besteht darin, Kleinraumbüros mit drei bis vier Arbeitsplätzen zu entzerren und diese Arbeitsplätze auf nicht genutzte Meetingräume zu verteilen.

Wenig Platz? Mehr Bewegung!

Sind die vorhandenen Räumlichkeiten zu beengt, muss man auf flexible Lösungen ausweichen. Eine schnell umzusetzende Strategie ist das Aufstellen von durchsichtigen Trennwänden aus Plexiglas. Sie bieten effektiven Schutz, ohne den Sichtkontakt zum Kollegen zu verbauen oder Tageslicht zu stehlen. Ein bewährtes Mittel der letzten Monate war zudem der Wechselbetrieb zwischen Homeoffice und Büro, um die Anzahl der im Büro arbeitenden Menschen zu verringern. Dies reduziert mitunter die Anzahl an benötigten Arbeitsplätzen und vergrößert das Platzangebot. Flexible Arbeitszeiten können durch Homeoffice, Schichtwechsel und Gleitzeiten ermöglicht werden. Ein praxisnahes Beispiel: Benötigen zwei Teams denselben Raum, können alternierende Nutzungszeiten vereinbart werden. Das entzerrt die Zahl direkter Begegnungen unter den Beschäftigten und verringert das Infektionsrisiko. Wichtig ist nur, dass wenn Arbeitsplätze oder Materialien von mehreren Personen genutzt werden, diese vor dem Wechsel ausreichend zu reinigen und desinfizieren sind.

Siegeszug des Homeoffice? Ein Blick in die Zukunft

Unsere Arbeitsroutinen werden sich in Zukunft grundlegend ändern. Büro und Homeoffice werden die beiden Pole, zwischen denen wir hin und her wandern. Noch wichtiger: Die Arbeitsteilung wird sich neu erfinden. Im Homeoffice können wir Aufgaben erledigen, die unsere volle Konzentration fordern. Zu Hause werden wir Präsentationen vorbereiten, Verträge überarbeiten und Konzepte durchdenken. Das Homeoffice wird zum Synonym für inhaltliche Arbeit in der das „Was“ zählt. In diesem Arbeitsumfeld sind Homeoffice Möbel von großer Bedeutung: Sie grenzen den Bereich zwischen Privat- und Arbeitsleben sichtbar ab. Das unterstützt Beschäftigte psychologisch beim Übergang in ein hybrides Arbeitsmodell. Und das Büro? Das Büro wird zu dem Ort, an dem wir unsere Beziehungen pflegen, Kunden empfangen und Zeit mit unseren Kollegen verbringen. Mehr noch: Es wird ein Ort des Austauschs, an dem wir das „Wie“ besprechen, Ideen diskutieren und zukünftige Schritte koordinieren. Das stiftet Identität und der gemeinsame Bezug zum Betrieb geht nicht verloren. Im besten Fall kommen wir in Zukunft nur noch gerne ins Büro.

Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung von Hygieneschutzrichtlinien und den neuen Arbeitsschutzregeln in Ihren Büroräumen? Unsere Experten von myworkspace by Lyreco Advantage unterstützen Sie mit flexiblen Lösungen. Auch bei der Einrichtung des Homeoffice Arbeitsplatzes sind wir Ihr vertrauensvoller Partner. Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch, wir begleiten Sie in eine neue, produktive und sichere Normalität!


[1] BESCHLUSS Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1840868/1c68fcd2008b53cf12691162bf20626f/2021-01-19-mpk-data.pdf?download=1,
Corona-Arbeitsschutzverordnung / Homeoffice überall da, wo es möglich ist:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verordnung-zu-homeoffice-1841120

[2] Basiswissen zum Coronavirus / Mögliche Übertragungswege / Wie kann ich mich infizieren?: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/basiswissen-coronavirus/#faqitem=2d1f25bd-dccd-599c-9905-64f9cbdcfa30

[3] BESCHLUSS Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1840868/1c68fcd2008b53cf12691162bf20626f/2021-01-19-mpk-data.pdf?download=1,
Corona-Arbeitsschutzverordnung / Homeoffice überall da, wo es möglich ist:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verordnung-zu-homeoffice-1841120

[4]Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-sars-cov-2-arbeitsschutzregel.html,
Arbeitsschutz und Arbeitsschutzstandard während Corona:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz-massnahmen.html,
Fragen und Antworten zum Arbeitsschutzstandard:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Arbeitsschutz/faq-arbeitsschutzstandards.html,
Corona-Arbeitsschutzverordnung / Homeoffice überall da, wo es möglich ist:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verordnung-zu-homeoffice-1841120